Häufig von Betreibern gestellte Fragen zu Prüfberichten
Fragen der Betreiber | Antworten des Sachverständigen bzw. Empfehlungen und Vorschläge |
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Kann man einen Auffangraum für Kellerschweißtanks oder Batterietans sanieren, so dass die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt sind? |
Für die Sanierung von Auffangräumen, die der sekundären Sicherheit dienen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Erneuerung des Verputzes (sofern erfoderlich) und Neuaufbringung des Schutzanstriches auch unter dem Tank. |
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Sanierung eines Auffangraumes durch Erneuerung des Schutzanstriches unter dem Tank bei angehobenem Tank. Im oberen Bild sehen Sie einen angehobenen Kellertank und im unteren Bild werfen Sie einen Blick unter den angehobenen Tank. |
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Neben der Sanierung durch Erneuerung des Schutzanstriches gibt es auch noch die Möglichkeit der Auffangraumauskleidung mit Folie. |
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![]() Auffangraumfolie mit Batterietanks |
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Was ist bei einer Stilllegung einer nicht mehr benötigten Tankanlage zu beachten? |
Der oder die Tanks müssen durch einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV gereinigt werden und die Rohrleitungen müssen so verändert werden, dass eine weitere Benutzung nicht mehr möglich ist. |
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Im linken Bild sieht man einen Erdtank nach der Reinigung bei der Innenbesichtigung in der Längsachse und im rechten Bild einen ausgebauten Erdtank mit deutlichen Beschädigungen der Außenisolation. |
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Was hat man unter Seit Inkrafttreten der AwSV wird dieser Umstand als Mangel gewertet |
Die Grenzwertgeber der ersten Generation hatten in den Schutzhülsen Bohrungen, um den Kontakt zwischen dem Kaltleiter und dem Medium herzustellen und so den Befüllvorgang am Tankwagen zu unterbrechen. Im Laufe der Jahrzehnte ist man dahinter gekommen, dass sich diese Bohrungen mit einem Ölfilm zusetzen können und dann dieser Kontakt nicht mehr ermöglicht wird und so eine Überfüllung nicht auszuschließen ist. | ||
Hier sehen wir einen Grenzwertgeber alter Bauart mit z.T. verklebten Bohrungen und im unteren Bild beide (alte und neue Bauart) gegenübergestellt. |
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Wann ist ein GWG Grenzwertgeber falscher Bauart eingebaut? |
Für alle Tankbauformen, wie z.B. Erdtanks nach DIN 6608 o.ä., Kellertanks nach DIN 6625 o.ä., Batterietanksysteme gibt es unterschiedliche Bauarten von Grenzwertgebern, die auch entsprechend ihren bauaufsichtlichen Zulassungen in diese Tanks eingebaut werden müssen. |
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Hier ist ein Grenzwertgeber für einen Kellertank in einen Erdtank eingebaut worden und dies ist nicht zulässig. |
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Was ist eine Einstrangleitung? |
Richtig müsste es heißen, selbstsichernde Saugleitung, darunter versteht man, dass die Ölversorgung des Brenners nur durch eine Saugleitung erfolgt und der evtl. früher genutzte Rücklauf stillgelegt wird, sowie evtl. vorhandene Rückschlag- und Fußventile aus der Saugleitung ausgebaut wurden. |
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Im linken Bild ist der geänderte Anschluss (Umstellung von Vor- und Rücklauf) am Brennerfilter zu erkennen, im rechten Bild der Anschluss im Domschacht. Dieser letztere wird "sehr gerne" vergessen (gemeint ist die Stilllegung der Rücklaufleitung im Domschacht), so dass wir gehalten sind, dies zu beanstanden. |
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Was ist unter der Mängeleinstufung "geringfügige Mängel" und "erhebliche Mängel" zu verstehen? |
Geringfügige Mängel beeinträchtigen die Anlagensicherheit nicht erheblich, eine Gewässergefährdung ist nicht zu besorgen. Die Wirksamkeit der 1. und 2. Barriere (einschl. der dazugehörenden Sicherheitseinrichtungen) ist zum Zeitpunkt der Prüfung gegeben und bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung zu erwarten. |
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![]() Sachverständiger bei der Beratung eines Tankbetreibers. |